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   ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22   

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ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22 (https://dejure.org/2023,43791)
ArbG Nordhausen, Entscheidung vom 05.07.2023 - 2 Ca 293/22 (https://dejure.org/2023,43791)
ArbG Nordhausen, Entscheidung vom 05. Juli 2023 - 2 Ca 293/22 (https://dejure.org/2023,43791)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 626 Abs 1 BGB, § 314 Abs 2 BGB, § 615 S 1 BGB
    Außerordentliche Kündigung - eigenmächtige Selbstgewährung von Urlaub - Kenntnis von Abmahnungen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Als milderes Mittel gegenüber der außerordentlichen Kündigung wird insbesondere der Ausspruch einer Abmahnung angesehen (BAG, Urt. v. 23.10.2008, 2 AZR 483/07).

    Eine vorherige Abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers aufgrund objektiver Anhaltspunkte in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 23.10.2008, 2 AZR 483/07; BAG, Urt. v. 19.4. 2007, 2 AZR 180/06).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Auch die erhebliche Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten iSv. § 241 II BGB, die dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks dienen, kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (vgl. BAG, Urt. v. 02.03.2006, 2 AZR 53/05).

    Insbesondere bei Arbeitnehmern in einer leitenden Position im Betrieb oder Arbeitnehmern, die mit ihrer Tätigkeit spezifische Vertragspflichten übernommen haben, hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (vgl. BAG, Urt. v. 02.03.2006, 2 AZR 53/05).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Durch die unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung besteht nach der Rechtsprechung des Großen Senats des BAG in der Regel auch ein materieller Weiterbeschäftigungsanspruch (WBA) (BAG, Großer Senat, Beschl. v. 27.02.1985, GS 1/84).
  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    b) In diesem Sinne kann das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers ohne ausreichende Information des Arbeitgebers im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen "an sich" geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG, Urt. v. 15.03.2001, 2 AZR 147/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.09.2020, 7 Sa 54/20).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (BAG v.16.03.2000 - 2 AZR 75/99).
  • LAG Nürnberg, 22.05.1989 - 1 Ta 116/88

    Streitwert für Leistungsklage; "Brutto abzüglich Netto"

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Die Zahlungsansprüche wurden abzüglich des Arbeitslosengeldes berücksichtigt, wobei hier mangels Kenntnis des Gerichts vom Bruttoentgelt des Arbeitslosengeldes der Differenzbetrag des Bruttogehalts abzüglich des Nettoentgelts vom Arbeitsamt als Wert genommen wurde (LAG Nürnberg, 22.05.1989, 1 Ta 116/88; LAG Düsseldorf, 17.01.2011, 2 Ta 768/10; LAG Düsseldorf, 07.03.2005, 17 Ta 91/05).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlustes und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG, Urt. v. 28.01.2010, 2 AZR 1008/08).
  • BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Eine negative Prognose liegt vor, wenn aus der konkreten Vertragspflichtverletzung und der daraus resultierenden Vertragsstörung geschlossen werden kann, der Arbeitnehmer werde den Arbeitsvertrag auch nach einer Kündigungsandrohung erneut in gleicher oder ähnlicher Weise verletzen (vgl. BAG, Urt. v. 26.6. 2008, 2 AZR 190/07).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2020 - 7 Sa 54/20

    Außerordentliche Kündigung - unentschuldigtes Fehlen - Klagefrist -

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    b) In diesem Sinne kann das unentschuldigte Fehlen eines Arbeitnehmers ohne ausreichende Information des Arbeitgebers im Wiederholungsfall nach einschlägiger Abmahnung je nach den Umständen "an sich" geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu begründen (vgl. BAG, Urt. v. 15.03.2001, 2 AZR 147/00; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.09.2020, 7 Sa 54/20).
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 180/06

    Außerordentliche Kündigung - Personalrat

    Auszug aus ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 293/22
    Eine vorherige Abmahnung ist nur ausnahmsweise entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers aufgrund objektiver Anhaltspunkte in Zukunft trotz Abmahnung nicht erwartet werden kann oder es sich um eine solch schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist, und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 23.10.2008, 2 AZR 483/07; BAG, Urt. v. 19.4. 2007, 2 AZR 180/06).
  • ArbG Nordhausen, 05.07.2023 - 2 Ca 337/22

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf bestimmte Formulierung -

    Hiergegen erhob er am 26.04.2022 in einem Parallelverfahren vor dem Arbeitsgericht Nordhausen (2 Ca 293/22) eine Kündigungsschutzklage.

    Es fanden am 08.08.2023 und 21.09.2022, in dem ein erfolgloser Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende in den Parallelverfahren 2 Ca 427/22 und 2 Ca 293/22 gestellt wurde, weshalb auch in dieser Sache die Entscheidung vertagt wurde, mündliche Verhandlungen statt.

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